Umsetzung der aktuellen Mehrwertsteuersenkung in SAP R/3 und S/4HANA
01. Juli 2020 • 11:01 UhrIm Rahmen des Konjunkturpakets im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat die deutsche Bundesregierung beschlossen, vom 01. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 die Mehrwertsteuer für den Regelsteuersatz von 19% auf 16% und für den ermäßigten Steuersatz von 7% auf 5% zu senken.
Diese temporär geänderten Steuersätze müssen in SAP R/3 bzw. S/4HANA zusammen mit dem entsprechenden Gültigkeitszeitraum berücksichtigt werden um eine korrekte steuerliche Gebarung sicherzustellen.
Was ist für Sie als Unternehmen zu beachten?
Je nach Komplexität Ihrer Geschäftsprozesse sind folgende Punkte zumindest zu prüfen bzw. einzustellen, um diese Steuersenkungen im SAP System entsprechend darstellen zu können:
- Steuerkennzeichen
- Logik der Mehrwertsteuerfindung
- Verbuchung von steuerrechtlichen Vorgängen
- Rechnungsformulare
- Steuer Reporting
- Erweiterungen in der Steuerfindung
- Automatisierte Belegverarbeitung via Schnittstellen
Empfehlungen zu Spezialfälle
Aufträge mit Anzahlungen, Dauerrechnungen und Fakturierungspläne sowie Stornofälle sollten gesondert betrachten werden. Speziell für diese Punkte empfehlen wir Ihnen unbedingt die Steuerberatung Ihres Unternehmens einzubinden!
Für detaillierte Informationen inkl. Empfehlungen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. Zudem finden Sie in folgenden Dokument weiterführende Details.
>> Information zur Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung 2020 in SAP R/3 und S/4HANA

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