BREXIT und die Auswirkungen auf Ihr SAP FI
19. November 2020 • 15:00 UhrMit 31. Jänner 2020 hat Großbritannien (GB) die EU verlassen. Bis 31. Dezember 2020 läuft die Übergangsfrist. Während dieser Frist gilt, sofern es keine abweichenden Bestimmungen gibt, das Unionsrecht. Wie die Phase nach der Übergangsfrist aussieht, hängt davon ab, ob es zu einem Handelsvertrag („Deal“) kommt oder nicht („No-Deal“).
Die folgenden Empfehlungen basieren auf der Annahme, dass die Übergangsphase tatsächlich mit 31.12.2020 endet und ein allfälliger Handelsvertrag in den einzelnen Bereichen nichts anderes vorsieht.
Was bedeutet das nun für Sie als Unternehmen?
Je nachdem, wie ausgeprägt Ihre Geschäftstätigkeit in Bezug auf GB ist, sollten Sie Ihre Prozesse prüfen und Ihre Auswirkungen analysieren.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Umsatzsteuer, da ab 1.1.2021 keine neuen EU-Transaktionen mit GB mehr möglich sind (zB keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung mehr). Jedoch kann es notwendig sein, dass nachträgliche Gutschriften, Bonusabrechnungen etc. sich noch auf die ursprünglichen Steuerbasisbeträge beziehen müssen.
Folgende technische Einstellungen sind gegebenenfalls anzupassen:
- EU-Kennzeichen für Großbritannien
- Steuerkennzeichen für Import / Export – diese werden in den meisten Systemen bereits zur Verfügung stehen
- Steuerkennzeichenfindung in den Modulen SD und MM
- Quellensteuer
- Zahlungsdatenträger: SEPA wird für Zahlungen in EUR nach wie vor möglich sein, aber bei Zahlungen über EUR 1.000,00 außerhalb der EU muss die Adresse des Zahlenden in den Zahlungsdaten mitgeliefert werden
Neben den technischen Einstellungen können auch Stammdaten betroffen sein:
- GB – UID-Nummern in den Stammsätzen der Kunden / Lieferanten / Geschäftspartner: Seitens SAP wird empfohlen, diese vorerst im System zu belassen
- Abstimmkonten, falls diese nach EU und Drittland differenziert sind
- Kontierungsgruppe am Kunden und im Material, falls diese nach EU und Drittland differenziert sind
- Quellensteuerdaten
Wir empfehlen außerdem, dass Sie die Dauerbelege und Musterbelege überprüfen, sowie die offenen Posten in Hinblick auf Quellensteuerpflicht, die insbesondere bei Dividenden, Zins- oder Lizenzgebühren entstehen könnten.
Falls Sie über einen GB-Buchungskreis verfügen, sind weitere umfassende technische Änderungen notwendig. Diese betreffen Einstellungen am Buchungskreis, aber auch in den steuerlichen Meldungen wie zB. in der britischen Umsatzsteuererklärung.
Neben diesen Änderungen im SAP Modul FI sind noch viele weitere Themen relevant, von Zoll /präferenziellen Ursprungsregeln über Datenschutz usw. Nähere Informationen siehe auch: www.wko.at/service/aussenwirtschaft/brexit.html
Für detaillierte Informationen inkl. Empfehlungen in Bezug auf SAP stehen Ihnen unsere Experten rund um Mag. (FH) Christine Dohr, SAP Senior FI/CO Consultant, gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie unseren Sales Director, Fr. Mag. Nicole Jauker-Nadschläger oder unser Office unter: office@informatics.at


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